Klasse A: Motorrad

  • Mindestalter: 18
  • unbeschränkt ab 20

Berechtigt zum Führen von Zweirädern.

Direkteinstieg auf A (unbeschränkt) ab 24 Jahren.

 

Klasse A1 (A beschränkt): "125er Motorrad"

Hinweis: Derzeit keine Ausbildung in dieser Klasse

  • Mindestalter: 16

Berechtigt zum Führen von

  • Zweirädern mit höchstens 125 Kubikzentimeter, 11 kW und 80 km/h

Klasse A2 (A beschränkt):

  • Mindestalter: 18

Berechtigt zum Führen von

  • Zweirädern mit höchstens 48 PS

Weitere Informationen unter der Rubrik Preise und Theorieanforderungen.


Klasse B: Kraftfahrzeuge bis 3,5t

  • Mindestalter: 18

Berechtigt zum Führen eines Fahrzeugs:

  • mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5t
  • mit Anhänger, der ein Gesamtgewicht von 750 kg nicht übersteigt
  • mit Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und die zulässigen Gesamtmassen zusammen nicht mehr als 3,5t betragen

Darüber hinaus berechtigt Klasse B zum Führen von:

  • Kleinkrafträdern bis maximal 50 Kubikzentimeter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (Klasse M)
  • selbstfahrenden Zugmaschinen bis 25 km/h; Zugmaschinen bis 32 km/h [mit Anhänger nur bis 25 km/h] (Klasse L)

Weitere Informationen unter der Rubrik Preise und Theorieanforderungen.


Klasse BE: Kraftfahrzeug bis 3,5t mit Anhänger

Mindestalter: 18

  • Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse B Voraussetzung
  • Berechtigt zum Führen eines Fahrzeugs der Klasse B mit einem Anhänger, der nicht von Klasse B gedeckt wird
  • Keine Theoriestunden erforderlich, da nur praktische Prüfung

Weitere Informationen unter der Rubrik Preise.